3. Forschungsbericht von Heinz Axthelm, 1938.
Die heraldischen Grundlagen der in dem Geschlecht Axthelm vorhandenen Wappen geschichtlich untersucht.
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Was man von Axthelmschen Wappen und deren Herkunft erzählt.
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Das gemeinsame aller dieser Wappen.
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Darlegung der Irrtümer anhand der einzelnen Wappen (eine Kritik).
a) Über das Wappen der „Familie Axthelm anno 1590“.
b) Die Irreführung durch das Wappen der schlesischen Adelsfamilie von Axleben.
c) Das Wappen des Oberforstrates Axthelm.
d) Das Wappen der bayrischen Adelslinie von Axthelm. -
Das neue Bauernwappen:
a) Grundlegende Fragen über Wappenannahme.
b) Darstellung des neuen Bauernwappens. -
Berechtigung zum Führen dieses Wappens.
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Was man von Axthelmschen Wappen und deren Herkunft erzählt.
Seit Generationen gehen in den Axthelmschen Familien undurchsichtige Gerüchte über ein Wappen um, das aus der angeblich sagenhaften Vergangenheit und von ruhmreichen Anfängen unseres Geschlechts letztes geheimnisvolles Zeugnis geben soll. Siegelringe verschiedener Art, von den sinnvollen bis hin zu phantastischen Prägungen, sind hier und da vorhanden. Das eigenartige ist nur, dass niemand genau angeben kann, wo solch ein Ring jeweils seinen Ursprung hat und wer der erste Siegelinhaber war. Irgendwo und irgendwann ist er einmal angefertigt worden. Daneben existieren verschiedene Wappenskizzen, sogar „schön bunt“ ausgemalte; auch einige, die den Besitzern von sog. Wappenmalern gegen mehr oder weniger schweres Geld angefertigt worden sind. Außerdem gehen noch mündliche Überlieferungen von einem angeblichen Wappen um. So z.B., dass ein Buch in Romanform existiere, das von „Leben und Schicksal derer von Axthelm“ zur Zeit des 30jährigen Krieges in der Mark Brandenburg handele und ein Wappen dieses Geschlechts im Druck enthalte. Nach diesem sagenhaften Buch habe ich in den verschiedensten Bibliotheken gefahndet und konnte selbst in der Deutschen Staatsbibliothek in Berlin und der Deutschen Bücherei in Leipzig nichts dergleichen ausfindig machen. Dieses Buch ist also – wie so vieles andere, leider! – ein legendäres Produkt lebhafter Phantasie innerhalb unseres Geschlechts. Es gilt nun, mit solchen Märchen ernsthaft aufzuräumen.
Das einzig echte und rechtmäßig erworbene Wappen ist das schon in Bericht 1 und 2 erwähnte Wappen der bayer. Adelslinie von Axthelm.
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Das Gemeinsame aller dieser Wappen
[…] ist der Schräglinksbalken im Wappenfeld, der teils golden, teils in gelber Farbe auftaucht. Auch darüber sind die widerstreitendsten und unmöglichsten Gerüchte in Umlauf gesetzt worden, deren einem ich selbst beinahe Glauben geschenkt hätte. So deutete mir vor Jahren ein Familienforscher, der sich auch etwas mit Heraldik beschäftigte, diesen Schräglinksbalken (also ein das Wappen von rechts oben nach links unten durchziehender Balken) als einen sog. Bastardfaden und behauptete, unser Geschlecht stamme aus frühesten Ritterzeiten, u.zw. habe ein adeliger Ritter mit einem bürgerlichen Mädchen einen unehelichen Sohn gezeugt, der weder den Besitz noch den Adelstitel seines außerehelichen Vaters, wohl aber das Wappen erbt habe. Aber so, dass das Wappen durchgestrichen worden sei. Dieser Strich, dieser Balken, sei also der sog. Bastardfaden, der anzeige, dass unser Geschlecht aus einem Bastard hervorgegangen sei.
Dass sich diese Deutung, die mich sonderbar romantisch anmutete, sehr bald als ein mehr oder weniger schönes Schauermärchen herausstellte, ist mir angesichts der schlichten Herkunft unseres Geschlechts aus dem Bauern- und Handwerkerstand von großer Wichtigkeit.
Ob der Gedanke einer Verbindung zwischen ehemals bürgerlicher Linie (männlicherseits) und adeliger Linie (weiblicherseits) bei der Bearbeitung des Wappens der bayer. Adelsfamilie v. Axthelm eine Rolle gespielt hat, ist durchaus möglich, aber dann im besten Sinne. Dann die Verbindung des Johann Andrä (siehe Bericht 1) mit dem adligen Fräulein v. Krashan war eine vollkommene rechtliche, sodass nie und nimmer von einer Bastardierung geredet werden darf.
Im Bezug auf unseren bürgerlichen Namen ist dieser Schräglinksbalken nichts anderes als die Andeutung eines Axtstiels entsprechend dem etymologischen Sinn des Namens (s. Bericht 2). Das ist das Entscheidende. Es ist aber sehr interessant, dass alle diese Wappenphantasien, die doch z.T. völlig aus der Luft gegriffen waren, im Kernstück des Wappens, nämlich im Schildbilde, sich gleichen. Ich führe das darauf zurück, dass jeweils ihre Hersteller in den Wappensammlungen das Siegel der bayer. Adelslinie (1814 in die Adelsmatrikel aufgenommen, s. Bericht 1) vorfanden und in Anlehnung daran ein mehr oder weniger falsches Wappen konstruierten.
Der beste Beweis für solche Phantasiekonstruktionen ist die Herstellung des unter Punkt 3a beschriebenen Wappens, die sich die Firma – oder besser die sog. Wappenfabrik – Berthold Grosskopf in Karlsruhe i.B. – leistete. Es ist unglaublich, mit welcher Verantwortungslosigkeit auf diese Weise gutgläubigen Leuten von solchen Pfuschern für beträchtliche Geldsummen ein kitschiges Wappen aufgehängt wurde. [siehe Wikipedia Artikel „Wappenschwindel]
Auf keinem Zweiggebiet der Geschichte ist soviel erschwindelt und verfälscht worden wie gerade in der Heraldik (Wappenkunde). Wenn man bedenkt, dass die Wappenkunde eine der wichtigsten Hilfswissenschaften der Geschichte ist, dann ist die Verantwortung auf diesem Gebiet umso größer, je mehr geschichtliche Klärung man von ihr erwartet. Die Ermittlung, welchem Geschlechte ein bestimmtes, irgendwo ermitteltes Wappen zukommt, ist eine der schwierigsten Aufgaben der wissenschaftlichen Wappenkunde. Darum ist die Bestimmung der Wappen eine Sache großer Erfahrung und Übung seitens wappenkundiger Fachleute, die häufig nur mit Hilfe genealogischer oder sonstiger Feststellungen zu einem sicheren Ergebnis kommen. Denn allgemeine Hilfsmittel für Wappenbestimmungen gibt es nur wenige. In vielen Fällen sind Wappenbildersammlungen der letzte Ausweg, da auch der erfahrenste Heraldiker nicht sämtliche Wappen kennen kann. Jedenfalls würde es einem „echten“ Wappenkundler nicht passieren, das Wappen einer geadelten Linie in stilistisch unmöglicher Weise und mit einer Phantasiebeschreibung versehen, einer bürgerlichen Familie gleichen Namens vorzusetzen, wie dies seitens der Karlsruher Firma Grosskopf leider geschah.
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Die Darlegung des Irrtums an Hand der einzelnen Wappen.
Dieser Teil des Berichtes soll einen genauen Überblick über die 4 Hauptformen geben, zugleich aber auch eine sachliche, geschichtliche Kritik bieten.
a) Über das Wappen der „Familie Axthelm anno 1590“.
Die Entstehungsgeschichte dieses vorerwähnten Wappens ist in kurzen Zügen diese:
Im Frühjahr 1913 tauchte auf dem Büro des Regierungsoberlandmessers E. Axthelm in Dortmund ein sogenannter „Heraldiker“ auf, der allen Beamten Besorgung ihres Familienwappens verhieß. Obgleich der Dortmunder Namensvetter dieser Sache sehr skeptisch gegenüberstand, bestellte er – wie auch andere Beamten – das anempfohlene Familienwappen und erhielt darauf ein schön gemaltes Wappen mit folgender Blasonierung (Beschreibung):
„Blasonierung des Wappens der Familie Axthelm 1590:
Dasselbe befindet sich im franz. Wappenwerk Armorial General Bd. I, S. 90; Geschlecht in Bayern, in Schweden [Fehler!], Thüringen und in Westfalen ansässig. (s. unter 3d)Wappen: In blau ein goldener Schrägbalken.
Zier: Ein goldener Löwe, eine silberne Hellebarde haltend.
Decken: Blau-Gold.
Bedeutung: Schrägbalken = Stromheimat (!), Löwe mit Hellebarde = Tapferkeit.
Karlsruhe, den 1. April 1913. gez. Berthold Grosskopf.“
So „schön“ dieses Wappen auf den ersten Blick aussehen mag, so falsch ist es auch. Ich schickte es darum (am 16.5.1933) nach Dresden ein an den heraldischen Verein „Roland“ zur Begutachtung und bekam entsprechend meinen Ausführungen eine klare, sachlich gefasste Kritik darüber, die folgendermaßen lautete:
„Ihr uns eingesandtes Wappen: im Schild ein Schräglinksbalken, auf dem Helme ein doppelgeschwänzter Löwe, eine Streitaxt in den Pranken haltend, gleicht ganz dem Wappen des am 13.4.1814 geadelten Ernst Gottlob Heinrich v. Axthelm, gestorben Nürnberg 10.5.1833 (Briefadeliges Gothaer Taschenbuch 1913), nur dass bei letzterem der Schräglinksbalken im Schilde schwebt. Ferner Kritik über die Änderungen: „Eine Krone gehört nicht auf einen gotischen Helm, da es zu der Zeit keine Helmkronen gegeben hat; es ist historisch falsch. Ebenso ist die ganze Stellung des Helmes und Schildes zum Helmschmuck heraldisch unrichtig, denn erste müssen ebenso nach der Seite stehen wie der Helmschmuck. Daraus geht also hervor, dass dieses Wappen von einem gewissenlosen „Heraldiker“ unrechtmäßig entlehnt und verkauft und außerdem noch durch die eigenmächtige Änderung verfälscht wurde.“
b) Die Irreführung durch das Wappen der schlesischen Adelsfamilie von Axleben.

© Wikipedia
Dieses Wappen wurde vor Jahren einer ahnungslosen Axthelmschen Familiengruppe in Kölleda von einem sog. „Wappenfabrikanten“, einem gewissen „Wappenhausierer“, für gutes Geld als Axthelmisches Wappen ausgemalt und verkauft. Da diese Familien z.T. eine Eisenwarenhandlung betrieben, scheint dieses Wappen mit dem sprechenden Wappenbilde zu dieser Familie zu passen wie die Faust aufs Auge.
Leider liegt hier eines der schwersten Vergehen auf dem Gebiete der Heraldik vor, das ein Betrüger gegenüber dieser Axthelmschen Familien zuschulden kommen ließ. Dieses Wappen ist bis in alle Einzelheiten hinein genau das rechtmäßige Wappen des alten, bekannten schlesischen Adelsgeschlechts „von Axleben“, Magnus genannt“.
Dieses Wappen umgab der geschäftstüchtige Vermittler mit einer Umschriftung, indem er statt des Namens „von Axleben“ den Namen Axthelm einsetzte und dieses „Geschlecht“ leichthin nach Schlesien versetzte. Zum Glück wurden einige der Träger (so Fritz A. – Berlin) selbst aufmerksam und ließen sich von dem staatlich beeidigten Heraldiker Dr. Stephan Kekule von Stradonitz den irrigen Sachverhalt aufklären. Damit stand fest, dass kein Träger des Namens Axthelm berechtigt ist, dieses fremde Wappen zu führen.
Über dieses schles. Adelsgeschlecht findet sich in Siebmachers Wappenbuch Bd. II, 1 von O.T. von Hefner folgende Notiz (über bayr. Adel!):
Von Axleben gen. Magnus, schlesisches Adelsgeschlecht. Hermann, Hans, Theodor, Christoph, königl. preuß. Oberstleutnant z.D. – sein Adoptivsohn: Gustav Julius Ludwig Andre gen. v. Axleben = Magnus. Evangelisch. Preuß. Adelsstand, Berlin, 10. Sept. 1873. Univ.-Stallmeister in Halle/S.
Wappen (1873): Innerhalb roten Schildrandes in Silber drei schrägrechtsliegende, schwarze Kesselhaken. Auf dem gekrönten Helm mit schwarz-silbernen Decken eine dreiblättrige grüne Pflanze mit zwei tulpenähnlichen Blumen.
c) Das Wappen des Oberforstrats Walther Axthelm
Dieses Wappen wurde dem in Eisenach als Sohn des Lehrers Alfons Alexander Axthelm geborenen und am 9.2.1927 in Vacha (Rhön) verstorbenen Oberforstrat Walther Axthelm angefertigt. Leider kann ich nicht mehr nachweisen, von wem dieser Namensvetter das Wappen herstellen ließ und unter welchen Voraussetzungen. Ich bin lediglich im Besitz des Siegels, das ich von der Gattin des Verstorbenen zugesandt bekam.
Jedenfalls stellt das Wappen einen Fluss in dem Schild dar. Die Deutung ist mir völlig unklar, denn diese Familie stammt aus Olbersleben/Thür., das nur von einem Dorfbach durchzogen wird. Vermutlich soll auch dieses Wappen andeuten, dass das Geschlecht Axthelm über das Wasser von Schweden her nach Deutschland gekommen ist. Das wäre wieder ein Beweis für die weite Verbreitung der „Schwedenlegende“.
Der Flügel als Helmzier hat Bezug auf den Forstberuf. Heraldisch ist nichts gegen dieses Wappen einzuwenden; geschichtlich ist es jedoch als ein Phantasieprodukt anzusehen.
Dieses nebenstehende Wappen fand ich gelegentlich in einer Axthelmschen Familienbeschreibung, deren Herkunft nicht mehr zu erklären war. Es wurde bezeichnet als: Wappen des Königl. Preuss. Schützen Axthelm und ist ein redendes Wappen, nämlich 2 Streitäxte und 1 Helm im Schild. Jedenfalls ist dieses Wappen erst recht als ein Produkt der Willkür zu betrachten.
d) Das Wappen der bayr. Adelslinie v. Axthelm
Dieses Wappen ist einzig und allein rechtliches Eigentum der bayr. Adelsfamilie v. Axthelm. Dass dieses Wappen einem bürgerlichen Namensvetter ohne Bedenken von einem sog. Heraldiker übergeben wurde, ist in der wappenrechtlichen Frage ein Beweis, wie gewissenlos verfahren wurde.
„Alperstedt b. Erfurt -Thür., 7. Juni 1928.
Herrn Albert Axthelm, Erfurt.Sehr geehrter Herr!
Ihren Brief vom 4. Juni habe ich erhalten und teile Ihnen als Antwort darauf mit:
Das Herrn A. Axthelm in Coburg im Jahre 1921 gelieferte Wappen fand ich in dem belgischen Werk Armorial général von J.B. Rietstap, Bd. I, Seite 20, wo in französischer Sprache folgender Text vermerkt ist:Axthelm – Baviere (reconnaissance de noblesse, 13 avril 1814).
D’azur à une cotice alésée d’or, posée en barre.
lasque couronne. limiers: un lion issant d’or, tenant une hache d’armes d’argent.
Lambrequins: d’argent et d’azur.Deutsch:
Axthelm – Bayern (Anerkennung des Adels am 12. April 1814).
In blauem Felde ein goldener abgeledigter Schräglinksbalken (bzw. Schräglinks-Faden).
Gekrönter Helm.
Helmzier: Ein wachsender goldener Löwe, vor sich eine silberne Hellebarde haltend.
Helmdecken: blau-silbern.Soweit kann ich Ihnen mit Nachricht dienen. Vielleicht kann Ihnen die Staatsbibliothek in München weiterhelfen. und ich würde Ihnen raten, sich einmal diesbezüglich unter Berufung auf mich an Herrn Kunstmaler und Heraldiker Lor. M. Rheude in München, NN, Hess-Str. 98/III, zu wenden.
Hochachtungsvoll
gez. Edm. A. Koch, Lehrer und Heraldiker.“
Dieser Brief wurde dem Coburger Namensvetter Albert als Begleitschreiben mitgeschickt vom oben erwähnten Heraldiker, wobei ich betone, dass den Namensvetter im Grunde keinerlei Schuld trifft; er konnte es ja nicht wissen, wenn der Heraldiker ihm das Wappen aushändigte.
Wie ich schon im Bericht 1 betonte, ist dieses Wappen das einzige heraldisch einwandfreie und rechtlich zulässige Wappen innerhalb des Geschlechts Axthelm, das aber lediglich die Glieder dieser geadelten Linie zu führen berechtigt sind. Wer dieses Wappen unberechtigterweise sich zu eigen macht, verstößt gegen § 16 II 9 ALR, d.h. des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten vom Jahre 1794, wo es heißt:
„Niemand darf sich eines adeligen Familienwappens bedienen, welcher nicht zu der Familie gehört, der dieses Wappen entweder ausdrücklich beigelegt ist, oder die dasselbe von alten Zeiten her geführt hat.“
Nähere Ausführungen über die Strafbarkeit enthält § 1440a–C. II 20 ALR:
„Wer zur Ausführung eines Betruges sich eines fremden Familiennamens oder Wappens bedient, der soll mit der ordinären Strafe des qualifizierten Betrugs belegt und dieses, zur Genugtuung für die beleidigte Familie, öffentlich bekannt gemacht werden. Wer auch ohne erlaubte Absicht, eines fremden Familiennamens oder Wappens sich bedient, dem soll dergleichen Anmaßung bei willkürlicher doch nachdrücklicher Geldstrafe untersagt, und diese Strafe im Übertretungsfalle gegen ihn wirklich verhängt werden.“
Von der heutigen Rechtslage aus geurteilt kann also jeder rechtmäßige Träger dieses bayr. Wappens gegen die unberechtigte Führung seines Familienwappens seitens eines Fremden nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts in analoger Anwendung des § 12 BGB (Schutz des Namensrechtes) vorgehen (Unterlassungsklage!). Ein strafrechtlicher Schutz ist jedoch nur dem Hoheitszeichen und den Amtswappen gewährt.
Wenn ich diese Rechtsfrage hier ausführte, dann nicht, weil ich diesem oder jenem Namensvetter eine unberechtigte Wappenanmaßung zutraue, sondern damit alle Namensvettern etwas über diese rechtlichen Dinge auf dem Gebiet der Wappenführung unterrichtet sein sollen. Ich nehme an, dass die meisten schon über dergleichen Fragen nachgedacht haben, ohne eine Antwort darauf bekommen zu haben.
Hinzufügen möchte ich an dieser Stelle noch, dass auch die Führung eines abgeänderten Wappens nicht statthaft ist, wenn dieses geänderte Wappen das gleiche Schildbild und die gleiche Helmzier aufweist, selbst wenn alle anderen Bestandteile (wie Helm, Helmdecken, Form des Schildes usw.) grundlegend geändert sind. Denn das Kernstück eines Wappens ist immer das Schild mit dem Schildbild. Man ist nur berechtigt, das Wappen einer gleichnamigen Familie zu führen, wenn die Forschung einwandfrei die Abstammung von dem ersten Wappenträger ergeben hat. [So stamme ich z.B. von demselben Ahn ab wie der Kommandeur des Herm. Göring-Regiments, Oberstleutnant Walther von Axthelm, aber dieser gemeinsame Ahn ist der Großvater des ersten Wappenträgers. Die Verwandtschaft vor dem ersten Wappenträger spielt keine Rolle. Also liegt klar auf der Hand, dass ich nicht die geringste Berechtigung zum Führen dieses Wappens habe. Diese bayr. Linie von Axthelm hat eben mit Johann Andrä (siehe Bericht 1) und der Erhebung seines Sohnes Ernst Gottlob Heinrich einen völlig eigene Entwicklungsweg angetreten!
Ich bin überzeugt, dass jeder Namensvetter so bescheiden und stolz zugleich ist, sich nicht mit fremden Federn schmücken zu wollen. Bisher habe ich noch keinen einzigen kennengelernt, der auch nur den Gedanken ausgesprochen hätte, dieses bayr. Wappen für sich in Anspruch nehmen zu wollen. Wir sind wohl alle darüber einer Meinung, dass die Vorrangstellung der bayr. Adelslinie eine von den Trägern dieses Adels ruhmvoll erworbene ist, und wir freuen uns dieser Ehrung unser vetterlichen Linie.
Ich weiß aber auch, aufgrund meines Briefwechsels mit Oberstleutnant Walther von Axthelm, dass dieser Namensvetter im Adelsrang in Ehrfurcht seiner bäuerlichen Ahnen gedenkt, die von Alters her, solange ich zurücksehen kann, als freie Bauern und Hofbesitzer durchweg eine ehrbare, führende Stellung einnahmen.
Damit komme ich zur Grundlegung eines neuen Bauernwappens.
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Das neue Bauernwappen
a) Grundlegende Fragen über Wappenannahme
Das Recht, für sich und die Glieder seines Geschlechts ein Wappen als Zeichen der Blutsgemeinschaft anzunehmen und zu führen ist unbestreitbar, sofern keine fremden Rechte dabei verletzt werden. Ebenso steht aber auch fest, dass die Wappen ursprünglich nur geführt wurden vom Adel (Grundadel), von Gemeinwesen (Klöstern, Städten u.a.) und Bürgern usw., die auf Grund ihrer sozialen Stellung häufig in die Lage kamen, zu siegeln und zu urkunden. Es ist jedoch erwiesen, dass die weitaus meisten bürgerlichen Geschlechter kein solches Siegel führten. Darum ist Petschaften, Wappen und Siegeln gegenüber, die sich nur laut mündlicher Überlieferung „seit unvordenklichen Zeiten“ im Besitze der Familie befinden sollen, größte Zurückhaltung geboten. Ich warne vor allem vor den sog. Wappenfabriken, d.h. vielen heraldischen Büros und den umherziehenden Wappenmalern, die dem Unkundigen in der Regel ein Phantasie- oder fremdes Wappen aufhängen, das mit einem teilweise oder völlig erfundenen oder auch gar keinem Abstammungsnachweis versehen ist (wie ja leider schon einige Namensvettern auf diese Weise betrogen bzw. mit bedeutungslosen Wappen versorgt worden sind).
Zur Zeit steht die Annahme eines Familienwappens jedem Deutschblütigen, sofern er seine Deutschblütigkeit einwandfrei nachgewiesen hat, frei.
Was ist überhaupt ein Wappen?
„Begrifflich hat sich das Wappen, das zunächst nur Erkennungszeichen symbolischen Inhalts des freien Kriegers oder auch Herrschaftszeichen des Fürsten und Dynasten war, im Laufe der Jahrhunderte langsam zu dem Begriff ausgedehnt, den wir heute vom Wappen haben. Wappen sind farbige, vererbliche oder bleibende Kennzeichen eines Geschlechts oder einer Gemeinschaft von symbolischer Bedeutung, dargestellt unter Zugrundelegung der mittelalterlichen Abwehrwaffen (Schild und Helm mit Helmdecken und Helmzier). Diese Begriffsbestimmung umfasst alles das, was nach allgemeiner Ansicht heute als Wappen gilt. Das sind in erster Linie die Geschlechtswappen adeliger und nichtadeliger Familien, die Wappen der Länder und Gemeinden sowie anderer juristischer Personen und Gemeinschaften, wie kirchliche Orden, mittelalterliche Turniergesellschaften und Vereine.“
Wie ist das Wappen entstanden?
„Die Entstehung des Wappenwesens fällt in die Mitte des 12. Jahrhunderts. Seit dieser Zeit begegnen wir Wappenzeichen auf Siegeln; seit der 2. Hälfte dieses Jahrhunderts finden sich auch schriftliche Zeugnisse vom Vorhandensein eines Wappenwesens. Wenn von mancher Seite ein noch weit höheres Alter der Wappen angenommen wird, so liegt das daran, dass dann der Begriff des ‚Wappens‘ zu weit gefasst ist.
Entstanden ist das Wappenwesen aus der Notwendigkeit, den im Kampfe durch die Vollständigkeit und Gleichheit der Rüstungen unkenntlichen Krieger durch weithin sichtbare Zeichen zu unterscheiden. Die geeignetste Fläche für deren Anbringung bot der Schild, umso mehr, als er schon dem Germanen heilig war. Die Wesensverwandtschaft des in der späteren heraldischen Zeit entwickelten Wappens mit dem altdeutschen Schild beruht weniger auf der Ähnlichkeit der Schildform oder der Schildbemalung, als auf dem inneren symbolischen Wert, dessen sich der Schild, ob bemalt oder unbemalt, bei den Germanen seit den ältesten Zeiten erfreute. Er war das Symbol der persönlichen Ehre und ergab sich damit als Hauptbestandteil des die gleiche Ehrung genießenden Wappens.
Ein Zusammenhang des Wappenwesens mit den Runen besteht nicht. Dagegen ist die Hausmarke mit der altgermanischen Rune fortähnlich; und so besteht immerhin die Möglichkeit, dass Hausmarken, die bei Schaffung eines Wappens verwandt wurden, im Einzelfall aus einer Rune entstanden sind“ (vgl. v. Ulmenstein, Ursprung und Entstehung des Wappenwesens, Weimar 1935).
Was ist eine Hausmarke?
„Die Hausmarken bilden eine Parallelerscheinung zu den Wappen. Sie sind aber grundsätzlich nicht Familien-, sondern Personenzeichen. Nur die Grundform ist oft durch mehrere Generationen in Familien vererbt worden. Die Hausmarken werden als Siegelzeichen benutzt, an Haus und Hof als Eigentumszeichen angebracht, dem Vieh eingebrannt; sie kennzeichnen häufig das Werkzeug ihres Besitzers (s. Axtstiel!).
Der Ursprung der Hausmarke muss – schon rein sprachlich gesehen – im friedlichen Besitz liegen, während das Wappen mit dem Kriegshandwerk aufs engste verknüpft ist. Die Hausmarke – häufig auch als Hofmarke bezeichnet – geht bis in die vorgeschichtliche Zeit zurück, sie ist über ganz Deutschland verbreitet und oft noch heute in Anwendung. Ihrer äußeren Form nach ist die Hausmarke eine geometrische Figur, die nur durch die Zusetzung von Strichen gebildet ist. Im Gegensatz zum Wappen ist die Farbe für sie kein Unterscheidungsmittel. Öfters wurde die Hausmarke als Wappenfigur verwendet; in diesem Falle erhält sie die heraldischen Farben und wird unveränderlich in einen Schild gesetzt“ (Das Werk von Gustav Homeyer, Die Haus- und Hofmarken, Berlin 1870, ist zum Studium des Hausmarkenwesens noch heute unentbehrlich; eine neuere umfassende Darstellung dieser Materie ist nicht vorhanden). Den Unterschied von Hausmarken- und Wappenführung zeigt deutlich der Aufsatz von Winkelmüller über die Hausmarken und Familienwappen der Stadt Hannover in den Hannoverschen Geschichtsblättern, Neue Folge, 2. Bd., Heft 5/6, Hannover 1933.“
Auf solch eine Haus- bzw. Hofmarke ist zweifellos unser Gerätename Axthelm = Axtstiel zurückzuführen. Nach allen Untersuchungen (s. Bericht 2) kann ich mit einiger Sicherheit behaupten, dass unser Name in seiner heutigen Bedeutung bereits im 10. Jahrhundert existierte und aller Wahrscheinlichkeit nach unmittelbar im Zusammenhang mit einer Hausmarke stand. Darum kann m.E. eine Neuanschaffung eines Familienwappens nur so erfolgen, dass man von dieser Hausmarke ausgeht, sie als Schildbild in einen frühgotischen Schild (der Zeit entsprechend) setzt und ein schlichtes Bauernwappen daraus entstehen lässt, das durch einen frühgotischen Kübelhelm und noch geschlossene Helmdecken und 2 Büffelhörner bzw. Stierhörner als ein Bauernwappen im frühgotischen Stil erkennbar ist. Ähnliche Bauernwappen erscheinen bereits Ende des 13., Anfang des 14. Jahrhunderts. Während des Mittelalters blieben sie sehr selten, später kommen sie häufiger nur in Niedersachsen, Friesland und der Schweiz vor. Meist führten die Bauern eben an Stelle von Wappen Hausmarken, später heraldisierte Hausmarken, d.h. zu einem Wappen umgestaltete Hausmarken. Die Schildbilder und Helmzierden der Bauernwappen spielen vielfach auf die Tätigkeit des Besitzers an. Diese Gesichtspunkte leiteten mich, als ich das nachstehende Bauernwappen des Geschlechts Axthelm entwarf.
b) Das neue Bauernwappen des Geschlechts Axthelm (ein Entwurf).

Entwurf Bauernwappen 1938
Dieses Wappen wurde von mir [Heinz Axthelm] entworfen unter folgenden Voraussetzungen: Das Wappen soll ein bäuerliches Familienwappen sein. Die etymologische Untersuchung des Namens Axthelm (s. Bericht 2) ergab einwandfrei, dass unser Name auf einen Gerätnamen zurückzuführen ist und die Bedeutung „Axtstiel“ hat. Darauf gründet sich auch das Geschlecht. Diese Hausmarke, ein Axtstiel, ist also das Kennzeichen unseres Geschlechts und muss darum das Schildbild sein. Die Eichel in der rechten Schildecke soll den Grund- und Waldbesitz der alten Bauernfamilie andeuten. Der gotische Kübelhelm und auch die gotische Form des Schildes samt der noch geschlossenen Helmdecken zeigen an, dass ich die Entstehung des Geschlechts Axthelm in die Zeit vor Beginn des 13. Jahrhunderts ansetze. Die Hörner (als Helmzier) sollen wiederum das alte Bauerngeschlecht versinnbildlichen.
- Berechtigung zum Führen dieses Wappens:
Es ist mein aufrichtiges Anliegen, alle Träger des Namens Axthelm durch Zurückführen auf einen Urstamm unseres Geschlechts zu einer einheitlichen Geschlechtsgemeinschaft zusammenzuschließen. Das und nichts anderes ist das Ziel meines wiederholten Rundschreibens. Dieser Zusammenschluss unseres Geschlechts soll sein äußeres dokumentarisches Gepräge erhalten durch die sichtbare, bildhafte Darstellung unseres alten deutschen Namens. Das soll mit diesem neuen Bauernwappen geschehen. Darum ist es mein Wunsch, dass jeder Träger dieses Namens einschließlich der weiblichen Namensvetter, auch sie auf Grund Verheiratung einen anderen Namen tragend, dieses Wappen führe als ein Siegel seiner Zugehörigkeit zu unserem Geschlecht. Das kann jedoch erst geschehen, wenn die endgültige Genehmigung zum Führen dieses Wappens vorliegt, auf die ich täglich warte. Damit keine Unstimmigkeiten oder gar ungewollte Verfälschungen vorkommen, vielmehr die genaue einheitliche Prägung eingehalten wird, mache ich zur einzigen Bedingung, dass jeder, der dieses Wappen zu führen beabsichtigt (was schließlich Ehrensache ist!), sich mit mir ins Einvernehmen setzt, wobei ich betone, dass ich keinerlei Vorteil daraus schlagen will, sondern, wenn irgend möglich, jeder Namensvetter ohne Unkostenaufwand in den Besitz des Wappens gelangt.
„Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt,
der froh von ihren Taten, ihrer Größe
den Hörer unterhält und still sich freuend
ans Ende dieser schönen Reihe sich geschlossen sieht!“
(Goethe)
[Literaturverzeichnis siehe Original Dokument oben]
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